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UnterrichtsausfallWitterungsbedingt kann es zu Schulausfällen kommen. Ob der Unterricht ausfällt, können die zuständigen Landkreise häufig erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages entscheiden. Schulausfälle werden dann umgehend über die regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten veröffentlicht. Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Wenn trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls Schülerinnen und Schüler zur Schule kommen, ist die Betreuung gewährleistet. Näheres zum Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen regelt der Erlass „Unterrichtsorganisation" vom 20.08.05.
Homepage der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen / Region Hannover:
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